Den Kriterien für das Vorliegen einer kartellrechtlichen Inlandsauswirkung eines im Ausland durchgeführten Zusammenschlusses fehlt es bisweilen an der für die M&A-Praxis notwendigen Klarheit. Eine Analyse der verschiedenen Literaturmeinungen und der Judikatur zeigt aber, dass das Auswirkungsprinzip in internationalen M&A-Transaktionen Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des kartellrechtlichen Durchführungsverbots ermöglicht.