Online-Videorekorder, die den Nutzern ein externes Speichern von TV-Programmen am Server des Anbieters ermöglichen, sind nur ein Glied in der Kette der zunehmenden Digitalisierung der Medienwelt. Trotzdem bewegen sich gerade diese Geschäftsmodelle nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Einer wachsenden Anzahl an positiven Stimmen in der Lehre stehen noch immer eine skeptische Mehrheit und eine Reihe von negativen Urteilen deutscher Gerichte gegenüber. Vor dem aktuellen Hintergrund eines ebenfalls ablehnenden Urteils des deutschen BGH, dessen Entscheidungsgründe dem Verfasser bei Redaktionsschluss noch nicht vorlagen, setzt sich der folgende Beitrag zum Ziel, mögliche Verletzungen der urheberrechtlichen Verwertungsrechte durch den Online-Videorekorder aufzuzeigen bzw angesichts der technischen Realität die Wegmarken für eine brauchbare, für beide Seiten vorteilhafte urheberrechtskonforme Lösung festzumachen.