§§ 9 Abs 3, 21, 23 Abs 1 und 3 GüterbeförderungsG idF BGBl I 2002/32:
Der bfr BM kommt in der vorliegenden Amtsbeschwerde zum Ergebnis, dass der Begriff "Straßenkontrolle" entgegen der Ansicht der bel Beh weit ausgelegt werden müsse und jegliche Feststellung einer Verwaltungsübertretung durch Aufsichtsorgane im österreichischen Bundesgebiet - sei es auf der Straße oder in einem Zollgebäude - darunter subsumiert werden müsse.