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Arbeitskräfteüberlassung und Abfertigung (alt)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2009/82wbl 2009, 196 Heft 4 v. 1.4.2009

Art 2, 6 EVÜ; § 76 AVRAG; § 10 Abs 1 AÜG:

Das nach dem EVÜ bezeichnete Recht ist auch anzuwenden, wenn es das Recht eines Nichtvertragsstaates (hier: Liechtenstein) ist.

Auf Arbeitskräfteüberlassungen aus einem EWR-Staat ist § 7 b AVRAG nicht anzuwenden. Stattdessen gelten die Regeln des AÜG.

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