b) Art 87/1 EG
Gemeinschaftliche Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen, ABl C 312/05 , 1 (dazu wbl 2005, 514):
b) Art 87/1 EG
Gemeinschaftliche Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen, ABl C 312/05 , 1 (dazu wbl 2005, 514):