Unternehmen sind mit einer Veränderung der Marktlage und der sonstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Sie sind daher angehalten, neue Antworten auf diese Entwicklungen zu finden. Das spiegelt sich auch auf innerbetrieblicher Ebene wider. So sind bspw moderne Management- und Personalführungskonzepte zur Produktivitätssteigerung vermehrt auf eine aktive Einbindung von Arbeitnehmern (AN) in Unternehmensprozesse angewiesen. Zu diesem Zweck werden auch in österr Betrieben sog Zielvereinbarungen eingesetzt. Auch wenn das Instrument der Zielvereinbarung bis zum jetzigen Zeitpunkt in erster Linie aus betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet wurde, hat es nunmehr auch das Interesse der Rechtswissenschaft geweckt. Denn mit ihrem Einsatz ist eine Vielzahl von - gerade arbeitsrechtlichen - Fragestellungen verbunden. In diesem Zusammenhang wird sich der vorliegende Aufsatz der Frage annehmen, welche Rechtsfolgen die Vereinbarung einer sog Rahmenzielvereinbarung nach sich zieht.