vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Marken

RechtsprechungEuroparechtwbl 2009/32wbl 2009, 85 Heft 2 v. 1.2.2009

b) Art 7/1/c der VO (EG)Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:

EuG 5. 11. 2008, Rs T-256/06 (Neoperl Servisys AG [HONEYCOMB])

Über die Frage, ob das Wort HONEYCOMB - was im Englischen etwas bezeichnet, das seinem Bau oder seiner Erscheinung nach einer Bienenwabe ähnlich ist - für einen Strahlregler beschreibend sein und deshalb nicht als Wortzeichen für solche eingetragen werden könne, erkannte das EuG zu Recht:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!