§§ 17 Abs 176, 20 Abs 3, 4 und 5 GlBG
§§ 22, 80 Abs 1 DO.A (aF):
Weder das GlBG noch die RL 2000/78/EG enthalten spezielle Rückwirkungsbestimmungen. Hat ein Kollektivvertrag für die Unkündbarkeit des Arbeitnehmers ein Höchsteintrittsalter festgesetzt, liegt darin eine Diskriminierung wegen des Alters.