§§ 869, 1152, 1497 ABGB:
Die Vereinbarung einer Prämie ohne Festsetzung ihrer Höhe kann wirksam sein. Es obliegt dem Arbeitgeber, ihre Höhe festzusetzen. Bei der Ausübung dieses Gestaltungsrechts hat er analog zu § 1152 ABGB auf das Bedacht zu nehmen, was unter den gegebenen Umständen angemessen ist.