Durch eine neue gemeinschaftsrechtliche Verordnung wird das auf außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen anzuwendende Recht (Rom II)1) geregelt. Diese umfassende Harmonisierung betrifft auch das Internationale Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht; deren Inhalt wird im Folgenden dargelegt und die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage werden ausgeführt.