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Rom II-VO - Auswirkungen auf das Internationale Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht

Aufsätzevon Dr. Christian Handigwbl 2008, 1 Heft 1 v. 1.1.2008

Durch eine neue gemeinschaftsrechtliche Verordnung wird das auf außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen anzuwendende Recht (Rom II)1)1)VO (EG)Nr 864/2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II"), ABl 2007 L 199/40. geregelt. Diese umfassende Harmonisierung betrifft auch das Internationale Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht; deren Inhalt wird im Folgenden dargelegt und die Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage werden ausgeführt.

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