§§ 29, 34 AngG; § 29 KollV Angestellte in Versicherungsunternehmen im Innendienst:
Die im § 29 KollV Angestellte in Versicherungsunternehmen im lnnendienst vorgesehene erhöhte Abfertigung bei unbegründeter Entlassung ist ein Ersatzanspruch iS des § 34 AngG.