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Zur Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2007/62wbl 2007, 141 Heft 3 v. 15.3.2007

§ 25 GmbHG; § 1489 ABGB:

Mangels Aussage des GmbH-Gesetzes über den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist des § 25 Abs 6 GmbHG ist auf die grundsätzliche Verjährungsregel des § 1489 ABGB zurückzugreifen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt daher erst mit Kenntnis von Schaden und Schädiger.

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