Art 87/1+3/c EG; 3.2.2/I der Leitlinien der Gemeinschaft für Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten, ABl C 368/94 , 12 (neu: ABl C 244/04 , 2 = wbl 2004, 466):
EuGH 11. 1. 2007, Rs C-404/04 P (Technische Glaswerke Ilmenau)
Die Kl hatte einen Teil des ehemaligen DDR-Staatsunternehmens Ilmenauer Glaswerke GmbH übernommen. Als sie in Zahlungsschwierigkeiten geriet, wurden ihr zwei Drittel des vereinbaren Kaufpreises erlassen, was die Kom mit E 2002/185 als unzulässige Beihilfe wertete,