1. Binnenmarkt
a) Zahlungsverkehr
Seit die VO (EG)Nr 2560/20011) das Ziel verkündet hatte, dass grenzüberschreitende Zahlungen nicht teurer sein dürfen als Zahlungen innerhalb eines MS, was seit dem 1. Juli 2002 für Zahlungen mit Zahlungskarte und Abhebungen an Geldausgabestellen und seit dem 1. Juli 2003 auch für Überweisungen gilt, kam es zu einer spürbaren Verringerung der Kosten. Nach einem KomBericht2) seien die durchschnittlichen Kosten für die Überweisung von 100 € von 24 € auf 2,50 € gesunken. Entgegen den Befürchtungen haben die Banken auf diesen Verlust nicht mit einer Anhebung der Inlandsgebühren (die nunmehr allgemeingültig geworden sind) geantwortet.