Aufgrund von Entscheidungen, in denen die Zusammenarbeit im Asphaltmischwerksektor als Kartell qualifiziert wurde, besteht Unsicherheit über die Zulässigkeit von Produktionsgemeinschaften zur Erzeugung von Vorprodukten. Der Beitrag untersucht anhand der nationalen Entscheidungen und der Leitlinie der Kommission zur horizontalen Zusammenarbeit Wettbewerbsbeschränkungen durch Produktionsgemeinschaften am Beispiel der Bauwirtschaft.