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Arbeitnehmermitbestimmung in einem Beirat mit Aufsichtsratsfunktion

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007/37wbl 2007, 89 Heft 2 v. 15.2.2007

§§ 20, 29 ff GmbHG; § 110 ArbVG:

Die Arbeitnehmervertretung gemäß § 110 ArbVG ist auch dann zwingend, wenn zwar kein Aufsichtsrat bestellt wird, allerdings ein anderes Gremium im Gesellschaftsvertrag geschaffen wird, dem die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugewiesen werden.

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