1. Wettbewerb
a) Schadenersatzklagen von Kunden der an einem Wettbewerbsverstoß beteiligten Unternehmen
könnten nach Auffassung von Kom und EuGH die Wirksamkeit des Wettbewerbsrechts erhöhen1) und nebenbei die Furcht vor den Brüsseler Wettbewerbshütern noch weiter steigern. So ist es nicht verwunderlich, dass die Kom, wenn sie ein Kartell zur Strecke bringt, die davon betroffenen Abnehmer zu Schadenersatzklagen ermuntert2).