Mit der vor kurzem veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen wird die auf EG-Ebene geltende Kronzeugenregelung neu gefasst. Neben tatsächlich neuen, insbesondere das Verfahren betreffenden Elementen, wie der Einführung eines sog Marker-Systems, werden auch einige bereits bekannte inhaltliche Punkte detaillierter als bisher dargelegt. Die neue Kronzeugen-Mitteilung der Kommission steht nunmehr im Einklang mit dem im Herbst 2006 vorgestellten Kronzeugenmodell des Europäischen Wettbewerbsnetzes, auf dessen Basis in Zukunft eine Harmonisierung der nationalen Kronzeugenprogramme der EU-Mitgliedstaaten erreicht werden soll.