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Die neue Mitteilung der Europäischen Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen

AufsätzeRA Dr. Isabella Hartung*)*)Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte GmbH, Wien, www.beira.at . wbl 2007, 63 Heft 2 v. 15.2.2007

Mit der vor kurzem veröffentlichten Mitteilung der Europäischen Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen wird die auf EG-Ebene geltende Kronzeugenregelung neu gefasst. Neben tatsächlich neuen, insbesondere das Verfahren betreffenden Elementen, wie der Einführung eines sog Marker-Systems, werden auch einige bereits bekannte inhaltliche Punkte detaillierter als bisher dargelegt. Die neue Kronzeugen-Mitteilung der Kommission steht nunmehr im Einklang mit dem im Herbst 2006 vorgestellten Kronzeugenmodell des Europäischen Wettbewerbsnetzes, auf dessen Basis in Zukunft eine Harmonisierung der nationalen Kronzeugenprogramme der EU-Mitgliedstaaten erreicht werden soll.

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