a) Art 81/1 EG:
EuGH 21. 9. 2006, Rs C-113/04 P (Technische Unie ua)
1999 erließ die Kom eine E, in der sie feststellte, dass durch eine Vereinbarung des niederländischen Verbandes der Elektro-Großhändler (FEG) mit dem Verband der Elektro-Alleinvertriebsberechtigten und abgestimmte Verhaltensweisen mit Alleinvertriebshändlern, die diesem Verband nicht angehörten, die Belieferung von außenstehenden Großhändlern verhindert werden sollte.