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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Mahnkosten und Spesen im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2006/103wbl 2006, 231 Heft 5 v. 15.5.2006

§§ 1 Abs 2 Z 2 und Z 3, 3 Abs 2 IESG; § 1333 Abs 3 ABGB:

Aus dem Zweck des IESG folgt, dass der durch die nicht rechtzeitige Entgeltzahlung entstehende „Verzugsschaden“ nur im Rahmen der Regelungen des IESG über die Verzinsung gesicherter Ansprüche geltend gemacht werden kann.

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