Durch rechtspolitische Vorhaben der jüngsten Zeit wurde die Frage aufgeworfen, ob die Einführung einer (fahrlässigen) Organaußenhaftung für Kapitalmarktinformationen sinnvoll sein könnte. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht ausgehend von der geltenden Rechtslage und den einschlägigen Entwicklungen im Binnenmarkt die de lege ferenda diskutierten pro- und contra-Argumente und kommt zum Ergebnis, dass eine Ausdehnung der nach der lex lata ohnehin bestehenden Vorsatzhaftung kein erstrebenswertes Konzept sein kann 1).