In der Entscheidung DocMorris hat der EuGH eine Rechtfertigung für ein Versandhandelsverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes für nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel nicht akzeptiert. Auf der Grundlage der Entscheidung DocMorris hat der EuGH entschieden, dass die Republik Österreich mit dem (bis 2004 bestandenen) Versandhandelsverbot für Nahrungsergänzungsmittel gegen ihre Verpflichtung aus Art 28 EGV verstößt. In der vorliegenden Arbeit sollen weitere Versandhandelsverbote - die sich va in der GewO finden und für Gifte, Arzneimittel, Heilbehelfe, Waffen, Munition und pyrotechnische Artikel gelten - dargestellt und unter dem Blickwinkel der Entscheidung DocMorris auf ihre rechtliche Zulässigkeit bewertet werden.