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Rundfunkrechtliche Werberegelungen für öffentlich-rechtliches und privates Fernsehen

Aufsätzevon O. Univ.-Prof. Dr. Siegbert Morscher*)*) Dr. Siegbert Morscher ist O. Universitätsprofessor für Öffentliches Recht am Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Innrain 80, A-6020 Innsbruck.
Dr. Peter Christ ist Universitätsassistent am Institut für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Politikwissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, Innrain 80, A-6020 Innsbruck.
wbl 2005, 393 Heft 9 v. 15.9.2005

Von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren eines dualen Rundfunkssystems sind entsprechende Werberegelungen für Fernsehveranstalter; die Einnahmen aus Werbung bilden nicht nur die primäre Finanzierungsquelle der privaten Fernsehveranstalter, vielmehr ist darüber hinaus auch der grundsätzlich aus Rundfunkgebühren1)1) Von der Europäischen Kommission wird derzeit gerade geprüft, ob es sich bei der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland um eine mit dem EU-Recht nicht vereinbare staatliche Beihilfe handelt. Das Ergebnis dieser Untersuchung könnte in weiterer Folge auch Auswirkungen auf Österreich haben. Näher dazu zuletzt Chen, Die Grundversorgungsaufgabe als Rechtfertigungsgrundlage der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen Rundfunksystem (2003), ferner insb auch die Mitteilung der Kommission v 15. 11. 2001 über die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ABl EG 2001/C 320, 5 ff (CELEX-Nr 52001XC1115(01)). finanzierte öffentlich-rechtliche ORF in hohem Maße auf Werbeeinnahmen angewiesen, um seinen Programmauftrag erfüllen zu können. Hier werden die maßgeblichen rundfunkrechtlichen Werbevorschriften untersucht und die Unterschiede für öffentlich-rechtliches und privates Fernsehen herausgearbeitet.

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