§ 15 Abs 2 PSG:
§ 15 Abs 2 PSG stellt zwingendes Recht dar, wobei nicht entschieden werden muss, ob schon die Bestellung absolut nichtig ist oder von der Nichtigkeit der Annahmeerklärung mit der Folge auszugehen ist, dass die durch die Annahme entstandene Nichtigkeit des Rechtsverhältnisses mit Feststellungsklage releviert werden kann. Die Ausübung der Funktion ist auch während der Eintragung im Firmenbuch unzulässig.