Das Konzept der kollektiven Marktbeherrschung, verstanden als beherrschende Stellung durch mehrere unabhängige Unternehmen, hat Anfang der 90er Jahre Eingang in die Rsp der Gemeinschaftsgerichte2) gefunden und die grundsätzliche Erfassung kollektiver Marktbeherrschung durch die Wettbewerbsregeln kann heute als allgemein gesichert gelten3). Trotz der grundsätzlichen Anerkennung der Erfassung kollektiver Marktbeherrschung ist die Reichweite dieses Konzepts noch nicht eindeutig geklärt und verdient angesichts jüngerer Rsp4) und der Änderung des Untersagungstatbestandes der FKVO (wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs)5) eine erneute Analyse. Die Frage der Erfassung kollektiver Marktbeherrschung stellt sich dabei für die Verhaltenskontrolle marktbeherrschender Unternehmen nach Art 82 EGV sowie für die Strukturkontrolle von Zusammenschlüssen in der FKVO. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Systematisierung des Konzepts der kollektiven Marktbeherrschung anzubieten und gleichzeitig dessen Grenzen aufzuzeigen. Darauf aufbauend wird auf die Neufassung des Untersagungstatbestandes in der Fusionskontrolle und die Erfassung koordinierter Effekte eines Zusammenschlusses eingegangen.