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6. Abkommen mit Drittländern

RechtsprechungEuroparechtwbl 2005/37wbl 2005, 88 Heft 2 v. 15.2.2005

Art 45/1 und 59/1 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den EG und ihren MS einerseits und der Republik Bulgarien andererseits, genehmigt durch Beschluss 94/908/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kom vom 19. Dezember 1994; ferner die Art 44/3 und 58/1 des Abkommens mit Polen, Beschluss 93/743/Euratom, EGKS, EG und Art 45/3 und 59/1 des Abkommens mit der Slowakei, Beschluss 94/909/EGKS, EG, Euratom:

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