Art 1/a+b+c+d+e und Anhänge II A+B der RL 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle:
EuGH 11. 11. 2004, Rs C-457/02 (Antonio Niselli)
Im Zuge eines Strafverfahrens wegen der Beförderung von Eisenschrott ohne das im italienischen Recht vorgeschriebene Kennzeichnungsblatt für Abfälle wurde dem EuGH die Frage nach der Begriffsbestimmung des Abfalls vorgelegt, worüber dieser zu Recht erkannte: