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Die Rolle der Schiedsgerichte bei der Durchsetzung von EG-Kartellrecht unter dem Regime der VO 1/2003

AufsätzeRA Dr. Dieter Thalhammer*)*)Dr. Dieter Thalhammer ist Rechtsanwalt der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien.wbl 2005, 62 Heft 2 v. 15.2.2005

Am 1. Mai 2004 ist die Verordnung (EG) Nr 1/2003 in Kraft getreten1)1) Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Art 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln, ABl L 1 v 4. 1. 2003 S 1 - „VO 1/2003 “. . Zu den wichtigsten Zielen der Verordnung gehört die effektive Einbeziehung der nationalen Gerichte in die Durchsetzung der Art 81 und 82 des EG-Vertrages („Private Enforcement“). In Umsetzung dieses Zieles wurden durch die VO 1/2003 die Kompetenzen der nationalen Gerichte zur Durchsetzung kartellrechtlich geprägter Ansprüche maßgeblich erweitert. Weder in der Verordnung selbst noch in den dazu ergangenen Bekanntmachungen der Europäischen Kommission2)2) Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden, ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 43.
Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Art 81 und 82 des Vertrags, ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 54.
Bekanntmachung der Kommission über die Behandlung von Beschwerden durch die Kommission gemäß Art 81 und 82 EG-Vertrag, ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 65.
Bekanntmachung der Kommission über informelle Beratung bei neuartigen Fragen zu den Art 81 und 82 des Vertrages, die in Einzelfällen auftreten (Beratungsschreiben), ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 78.
Leitlinien über den Begriff der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels in den Art 81 und 82 des Vertrags, ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 81.
Leitlinien zur Anwendung von Art 81 Abs 3 EG-Vertrag, ABl C 101 v 27. 4. 2004 S 97.
findet sich jedoch ein Hinweis auf Schiedsgerichte und deren zukünftige Kompetenzen. Dennoch besteht kaum Zweifel, dass auch Schiedsgerichte durch die VO 1/2003 in die neue Form der dezentralen Durchsetzung des EG-Kartellrechts eingebunden sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich der folgende Beitrag aus der Sicht der Praxis mit wesentlichen Fragen der Anwendung von EG-Kartellrecht durch Schiedsgerichte auseinander.

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