Die MusterRL 98/71/EG und die VO (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurden durch die MuSchG-Nov 2003 umgesetzt. In Österreich kann damit bis auf weiteres auch für Bauelemente komplexer Erzeugnisse ein nationales Geschmacksmuster erworben werden. Die MuSchG-Nov 2003 sieht bewusst keinen Schutzausschluss für Ersatz-Bauelemente, also keine „Reparaturklausel“ vor, sondern hält am Status quo fest. Nach den Erwägungsgründen der MusterRL sollte die Kommission dem Europäischen Parlament bis längstens 28.10.2005 einen Vorschlag zur weiteren Harmonisierung der MusterRL vorlegen. Die Kommission hat dazu eine Studie der EPEC eingeholt und bereits am 14.09.2004 einen Vorschlag für eine Änderung der MusterRL veröffentlicht. Dieser Vorschlag beinhaltet eine „Reparaturklausel“, die bewirken würde, dass in allen EU-Ländern kein Geschmacksmuster für „must-match“-Ersatzteile mehr erworben werden kann. Der vorliegende Beitrag behandelt die Perspektiven der Harmonisierung.