Das EU-Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seine Protokolle verpflichten die Mitgliedstaaten ua Strafrechtstatbestände betreffend den Betrug zu Lasten des EG-Haushalts sowie die Geldwäsche aus den durch Betrug erwirtschafteten Gewinn einzuführen. Österreich schickt sich an, das zweite und letzte Protokoll zu diesem Übereinkommen zu ratifizieren. Killmann legt dar, dass auch Betrug zu Lasten der MwSt-Eigenmittel der Gemeinschaften unter das Übereinkommen und seine Protokolle fällt und untersucht, ob Österreich sich tatsächlich in der Lage befindet, seinen diesbezüglichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen und seinem zweiten Protokoll nachgekommen zu sein.