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Rechtsnachfolge gemäß BWG umfasst auch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen und Rechte; Divisor bei Berechnung der Pönalezinsen; keine unmittelbare Anwendbarkeit der GroßkreditRL

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2003/264wbl 2003, 452 Heft 9 v. 22.9.2003

§§ 32 Abs 7, 97, 103 Z 21, 107 Abs 1c BankwesenG; § 2 UmwandlungsG; Art 4, 6 RL 92/121/EWG des Rates vom 21. Dezember 1992 über die Überwachung und Kontrolle der Großkredite von Kreditinstituten:

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