§ 2 UmwG; Art II UmgrStG; §§ 10, 12 IPRG:
Die Umwandlung einer österr GmbH durch Übertragung ihres Unternehmens auf den ausländischen Alleingesellschafter nach § 2 UmwG iVm Art II UmgrStG ist vom österr Firmenbuchgericht am Sitz der umzuwandelnden GmbH vorzunehmen. Sie unterliegt hinsichtlich ihrer Voraussetzung, Durchführung und Wirkung materiellem österr Umwandlungsrecht.