c) Art 23, 25, 28 und 90 EG:
EuGH 17. 6. 2003, Rs C-383/01 (De Danske Bilimportörer)
Anlässlich der Einfuhr eines neuen Pkw musste der Kl an die dänischen Steuerbehörden eine Zulassungssteuer entrichten, deren Satz für den ersten Teil des Kaufpreises (52 800 DK) 105 % und für den Restbetrag 180 % betrug. Er sah darin einen Verstoß gegen Art 28 EG, worüber der EuGH zu Recht erkante: