Art 2/a der RL 90/313/EWG des Rates vom 7. Juni 1990 über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (nunmehr RL 2003/4/EG des EP und des Rates vom 28. Jänner 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der RL 90/313/EWG des Rates); Art 2/3 der VO (EG) Nr 1139/98 des Rates vom 26. Mai 1998 über Angaben, die zusätzlich zu den in der RL 79/112/EWG aufgeführten Angaben bei der Etikettierung bestimmter aus genetisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel vorgeschrieben sind: