Das Recht der Gewährleistung und, eng damit verknüpft, das Recht des Schadenersatzes wegen Mangelhaftigkeit ist beim Unternehmenskauf in besonderem Maße kautelarjuristisch geprägt. Hinzu kommt, dass die Vertragsgestaltung in diesem Bereich nicht unerheblich vom angloamerikanischen Rechtsraum beeinflusst ist. Vor diesem Hintergrund untersucht der folgende Beitrag typische Abreden sowie Fragen der Due Diligence-Prüfung im Lichte zwingenden und nachgiebigen Gewährleistungsrechts unter Berücksichtigung der Gewährleistungsrechtsreform 2001.