Handys und andere mobile Endgeräte werden schon gegenwärtig nicht mehr ausschließlich für Mobiltelefonie eingesetzt. Der Nutzer kann schon heute mit Hilfe des Handys Waren kaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Mobilkommunikationsunternehmen beschäftigen sich vermehrt mit der Entwicklung neuer Dienste, um M-Commerce-Anwendungen weiter zu verbessern und das bestehende Angebot zu erweitern. Die neue Übertragungstechnologie UMTS lässt schon in naher Zukunft wesentlich höhere Bandbreiten erwarten, die den Einkauf via Mobiltelefon schneller und damit einfacher und effizienter gestalten sollen. Unklar ist, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei M-Commerce-Aktivitäten zu beachten sind. Im folgenden Beitrag werden daher zwei für den elektronischen Geschäftsverkehr zentrale Gesetze auf ihre Anwendbarkeit im M-Commerce geprüft und zentrale gesetzliche Vorgaben für M-Commerce aufgezeigt.