Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 16. 1. 2003, C-29/02 (Kom/Spanien), Rs C-63/02 (Kom/Großbritannien) und Rs C-122/02 (Kom/Belgien)
Belgiens, Großbritanniens und Spaniens durch nicht zeitgerechte Umsetzung der RL 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.