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Die Vorstandsabberufung als bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft

AufsätzeRA Dr. Georg Schima*)*)Dr. Georg Schima ist Partner der Kanzlei Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte KEG, Dr. Gert Wallisch ist RAA in der Kanzlei Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH. wbl 2003, 510 Heft 11 v. 20.11.2003

Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer AG bedarf zwar eines wichtigen Grundes, ist aber auch ohne einen solchen im Interesse der Rechtssicherheit und des Verkehrsschutzes bis zu einer erfolgreichen gerichtlichen Anfechtung vorläufig wirksam. Mit dieser Rechtslage vertragen sich bedingte Abberufungserklärungen grundsätzlich nicht. Die Autoren untersuchen, ob diese Bedingungsfeindlichkeit ausnahmslos gilt oder ob gewisse Bedingungen auch bei der Abberufung zulässig sind.

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