a) Art 23, 25, 88 und 90 EG (früher Art 9, 12, 93 und 95 EG-V, dazu noch der aufgehobene Art 16 EG-V):
EuGH 23. 4. 2002, Rs C-234/99 (Niels Nygard)
Eine dänische Abgabe auf die Schlachtung oder Ausfuhr von Schweinen nach der VO 74/92 wurde von einem Ausführer mit der Begründung bekämpft, dass es sich dabei um eine Abgabe gleicher Wirkung wie ein Ausfuhrzoll nach Art 9, 12 und 16 EG-V, ggf um eine steuerliche Schlechterstellung nach Art 95 EG-V handle, worüber der EuGH zu Recht erkannte: