Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 16. 5. 2002, Rs C-232/99 (Kom/Spanien)
Spaniens gegen Art 8, nicht aber gegen Art 18 der RL 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise: