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1. Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

RechtsprechungEuroparechtwbl 2002/203wbl 2002, 315 Heft 7 v. 20.7.2002

Art 21/2 und 195 EG; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des EP vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten:

EuG 10. 4. 2002, Rs T-209/00 (Frank Lamberts)

1. Eine gegen den Bürgerbeauftragten gerichtete Klage ist als gegen die Gemeinschaft gerichtet und damit als zulässig anzusehen (Urteil Briantex - Di Domenico, Rdn 7). Die in Art 288/2 EG angesprochenen Gemeinschaftsbehörden umfassen nicht nur die in Art 7 aufgezählten, sondern alle Einrichtungen, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft leisten. Ihr Handeln ist der Gemeinschaft zuzurechnen (Urteil SGEEM -Etroy/EIB, Rdn 1-16).

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