Art 21/2 und 195 EG; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des EP vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten:
EuG 10. 4. 2002, Rs T-209/00 (Frank Lamberts)
1. Eine gegen den Bürgerbeauftragten gerichtete Klage ist als gegen die Gemeinschaft gerichtet und damit als zulässig anzusehen (Urteil Briantex - Di Domenico, Rdn 7). Die in Art 288/2 EG angesprochenen Gemeinschaftsbehörden umfassen nicht nur die in Art 7 aufgezählten, sondern alle Einrichtungen, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Gemeinschaft leisten. Ihr Handeln ist der Gemeinschaft zuzurechnen (Urteil SGEEM -Etroy/EIB, Rdn 1-16).