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Austritt wegen Entgeltrückstandes vor Ausgleichseröffnung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2002/156wbl 2002, 225 Heft 5 v. 20.5.2002

§ 26 Z 2 AngG:

Die Nichtzahlung ausschließlich vor Konkurseröffnung verursachter Lohnrückstände durch den Masseverwalter begründet nicht den Austrittsgrund der Entgeltschmälerung. Dasselbe gilt für den Ausgleichsschuldner bezüglich von Lohnrückständen aus der Zeit vor Eröffnung des Ausgleichs.

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