Langfristige Stromliefervereinbarungen sind traditionelle Vertragsbestandteile am österreichischen Strommarkt, die aus wettbewerbsrechtlichen Gründen immer mehr unter Druck kommen. Der folgende Beitrag zeigt, dass solche Vereinbarungen, die im Sinne der Bündeltheorie eine Gemeinschaftsrelevanz (Zwischenstaatlichkeitsklausel) erreichen, zumeist als wettbewerbswidrig und nicht freistellungsfähig zu qualifizieren sind. Ebenso ergeben sich häufig Bedenken hinsichtlich eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Der Beitrag zeigt weiters auf, dass eine Ausnahme von den Wettbewerbsbestimmungen des EG-V für mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraute Unternehmen idR nicht vorliegt.