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Zur Vertretung der Stiftung vor Eintragung im Firmenbuch - Vorstiftung

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2002/93wbl 2002, 130 Heft 3 v. 20.3.2002

§§ 3 Abs 4, 7 Abs 1 PSG:

Ist die Zuwendung eines Geschäftsanteils von der Widmung in der Stiftungsurkunde nicht umfasst, ist sie als Zustiftung iSd § 3 Abs 4 PSG zu verstehen. Als zweiseitig verbindlicher Vertrag setzt die Zustiftung die Zustimmung der Privatstiftung voraus. Die Zustimmung ist durch die zur Vertretung der Stiftung berufenen Vorstandsmitglieder zu erteilen.

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