c) Art 87/3 und 230/4 EG (früher: Art 92/3 und 173/4 EG-V):
EuG 22. 11. 2001, Rs T-9/98 (Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie GmbH)
Über die Beihilfen Deutschlands an die Kl nach dem InvestitionszulagenG, nachdem durch eine Änderung dieses Gesetzes die Frist für die gebotene Fertigstellung der geförderten Vorhaben erstreckt worden war, was durch die Kom mit E 98/194/EG als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar bezeichnet wurde, erkannte das EuG zu Recht: