a) Art 7/1/b der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 25. 9. 2002, Rs T-316/00 (Viking-Umwelttechnik GmbH)
Über die Eintragungsfähigkeit einer Marke, bestehend aus einem grünen und einem darunter liegenden grauen Rechteck für verschiedene Garten- und Holzbearbeitungs- sowie Kehr- und Schneeräumgeräte, erkannte das EuG zu Recht: