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Arbeitskräfteüberlassung; Änderung der Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2002/382wbl 2002, 574 Heft 12 v. 20.12.2002

§§ 863, 1155 ABGB; §§ 10 Abs 3, 11 Abs 1, 12 Abs 1 AÜG; § 19c AZG; § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG; RL 1991/383 EWG :

Die Mitteilung des Überlassers über die wesentlichen Umstände der Überlassung, insb über die voraussichtliche Arbeitszeit im Betrieb des Beschäftigers, hat nur deklarative Bedeutung.

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