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„Immobilisierung“ des Kommanditanteils? Zur Vormännerhaftung bei Kommanditanteilsabtretung

AufsätzeDr. Clemens Egermannwbl 2002, 541 Heft 12 v. 20.12.2002

Die geplante HGB-Reform rückt auch die Personenhandelsgesellschaften verstärkt in den Mittelpunkt literarischen Interesses. Trotz erheblicher praktischer Bedeutung muss für die Kommanditgesellschaft die Frage als bislang ungelöst gelten, inwieweit auch der Altkommanditist nach Abtretung seines Kommanditanteils, auf den die Hafteinlage voll eingezahlt ist, haftet, wenn an seinen Rechtsnachfolger, den Neukommanditisten, haftungsauslösende Rückzahlungen iSd § 172 Abs 4 HGB getätigt werden. Die überwiegende Lehre scheint - gestützt auf historische Rsp - bislang davon auszugehen, dass Alt- und Neukommanditist hier eine Schicksalsgemeinschaft bilden: Rückzahlungen an den einen führten zwangsläufig auch zur Haftung des anderen. Diese Ansicht, der bislang in Österreich nur mit spärlicher Begründung entgegen getreten wurde, führt zu einer fatalen „Immobilisierung“ der Kommanditanteile, wäre doch jede Abtretung eines Kommanditanteils wegen der möglichen Haftungsfolgen höchst bedenklich: Der abtretende Kommanditist liefe nämlich Gefahr, trotz Volleinzahlung der Einlage auf Grund des von ihm nicht beeinflussbaren Verhaltens seiner Rechtsnachfolger nochmals (uU sogar mehrfach) auf die Einlage in Anspruch genommen zu werden. Der vorliegende Beitrag hinterfragt die Richtigkeit dieses Haftungskonzepts, das für die Praxis erhebliche Rechtsunsicherheit birgt, und legt eine alternative Auslegungsmöglichkeit dar.

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