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Werbe- und Massenmails: (K)eine Änderung der Rechtslage?

AufsätzeDr. Michael Haberler, cand. iur. Georg Kerschischnig*)*) Mitarbeiter evolaris eBusiness Competence Center, Graz. **)**) Projektmitarbeiter evolaris eBusiness Competence Center, Graz. wbl 2002, 533 Heft 12 v. 20.12.2002

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung und Massenmails sind wirtschaftlich von hoher Brisanz und nicht zuletzt auf Grund europarechtlicher Einflüsse umstritten. Die österreichische Rechtslage wird durch einige Einzelbestimmungen durchbrochen, auch die Vorgaben der Europäischen Union sind teilweise widersprüchlich. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme zur derzeitigen rechtlichen Situation soll geklärt werden, ob die Bestimmung in der neuen Datenschutz-Richtlinie1)1) RL 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 7. 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (DatenschutzRL für elektronische Kommunikation), ABl L 201 v 31. 7. 2002 S 37. bzw die geplante Bestimmung des § 106 KIG im Entwurf für ein Kommunikationsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie2)2)Entwurf Bundesgesetz betreffend die Kommunikation (Kommunikationsgesetz - KIG), abrufbar unter http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/ query_id/0/_e1/2/_e2/6/_e3/1000/_relid/3031/_relid2/ NULL/_id/3027/ (28. 8. 2002). endgültig klare Verhältnisse schaffen können.

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